Ob Urlaub oder Dienstreise – eine Reiseapotheke mit Nasenspray, Schmerztabletten und Mittel gegen Durchfall gehört immer mit auf die Reise. Doch Vorsicht beim Packen: Nicht alle Medikamente dürfen bedenkenlos ins Reisegepäck! So gibt es bei der Einreisekontrolle am Flughafen keine Probleme.
Zum sogenannten persönlichen Gebrauch dürfen Reisende Arzneimittel meist in einer Menge entsprechend dem Bedarf von drei Monaten ohne Einschränkungen bei Auslandsreisen mitführen. Allerdings kann es bei der Einreise je nach Reiseland bei manchen Mitteln zu Schwierigkeiten kommen.
Starke Schmerzmittel, etwa gegen Migräne oder Rückenschmerzen, fallen in der Regel unter das Betäubungsmittelgesetz. Wer auf Reisen auf solche Medikamente angewiesen ist, muss frühzeitig die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes checken und eventuell einen Arzt konsultieren.
Aufwändig, aber zumindest einheitlich geregelt, ist das Vorgehen bei der Einreise in eines der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens.
Dabei gilt: Wer in seiner Reiseapotheke ein Medikament hat, das zum Betäubungsmittel zählt, braucht eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung – möglichst auf Englisch.
Die Medikamentenbescheinigung für Auslandsreisen muss folgende Angaben beinhalten:
- Medikamentendosen
- einzelne Wirkstoffe des Medikaments
- Dauer der Reise
Anschließend muss in Deutschland die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle die Bescheinigung beglaubigen. Mit diesem Dokument sind dann Reisende bei einer Reisedauer von bis zu 30 Tagen auf der sicheren Seite.
Leider besteht für Reiseziele außerhalb des Schengener Abkommens keine einheitliche Bestimmung für die Mitnahme starker Medikamente.
Die Voraussetzungen können von Importgenehmigungen, einer Einschränkung der Menge bis hin zu einem kompletten Verbot reichen. In diesem Fall ist es ratsam, sich an die diplomatische Vertretung des Reiselandes zu wenden. Diese informieren über die geltenden Bestimmungen und erforderlichen Genehmigungen.