Die Versicherungssumme (analog Deckungssumme) ist der Betrag, der im Schadenfall maximal bezahlt wird. Sie muss pro versicherter Reise dem vollen Reisepreis entsprechen und kann je nach Art der Versicherung und den versicherten Raisiken unterschiedlich sein.
Beispiel:
Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung: Die Versicherungssumme muss dem vollen Reisepreis (inkl. Reisevermittlungsentgelte) entsprechen, damit im Stornofall der gesamte Reisepreis ausbezahlt wird. Eine Unterversicherung kann im Schadenfall dazu führen, dass nur eine anteilige Erstattung erfolgt.