Ergo Versicherung

16.08.2024

Dein Reisepartner fällt aus? In diesen Fällen bist du abgesichert!

Was passiert, wenn dein Reisepartner kurz vor der Abreise ausfällt und du keine Lust hast, alleine zu verreisen? Kann die Reiserücktrittsversicherung hier helfen? Dies ist eine häufig gestellte Frage von Freunden, die gemeinsam eine Pauschalreise gebucht haben und sich das Doppelzimmer teilen wollten, um Kosten zu sparen. Ein schneller Überblick über die Möglichkeiten und Voraussetzungen, um in diesem Fall richtig abgesichert zu sein!

Stornieren oder nicht, wenn der Reisepartner ausfällt?

Du teilst dir mit einer anderen Person ein Doppelzimmer und diese muss aus versicherten Gründen plötzlich stornieren? Theoretisch hast du immer die Möglichkeit, die Reise dennoch anzutreten und alleine zu verreisen. Über Mehrkosten für die alleinige Nutzung des Doppelzimmers oder den Einzelzimmerzuschlag brauchst du dir keine Sorgen machen, denn diese werden über die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Reise für dich allein teurer als geplant ausfallen könnte oder du sie aufgrund des Ausfalls deiner Begleitung schlichtweg absagen möchtest. Das steht dir zu, da dein Reisepartner als Risikoperson gilt.

Wer kann einen Versicherungsfall auslösen?

Es ist wichtig zu wissen, dass neben den versicherten Personen auch sog. Risikopersonen einen Versicherungsfall auslösen können. Damit werden anfallende Stornokosten erstattet, wenn auch nicht mitreisende Angehörige unerwartet erkranken und du dadurch nicht reisen kannst.  

Zu den Risikopersonen gehören: 

  • Mitreisende Personen: Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein!
  • Nicht-mitreisende Personen: Angehörige oder Betreuungspersonen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen (z. B. Au-Pair oder Pflegekraft)

Als Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten zählen:

  • Ehe- bzw. Lebenspartner
  • Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
  • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern
  • Enkel, Großeltern
  • Geschwister, Schwager, Schwägerinnen
  • Onkel, Tanten, Neffen, Nichten
  • Cousins und Cousinen

Tipp: Reisepartner gegenseitig bestätigen lassen

Es ist nicht erforderlich, dass alle Reisenden ihren Reiseschutz bei der gleichen Reiseversicherung abgeschlossen haben, um Versicherungsschutz im Falle einer Stornierung zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, dass du nachweisen kannst, dass die gebuchte Reise gemeinsam angetreten wird. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Reiseteilnehmer von unterschiedlichen Orten oder Abflughäfen aus starten.

Um den Versicherungsschutz also sicherzustellen, achte auf eine namentliche Bestätigung, in der deutlich erkennbar ist, dass die Reise beim gleichen Reiseveranstalter oder Hotel gebucht wurde und ihr die Reise gemeinsam antritt.

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