Reiserücktritt bei Jobwechsel

02.02.2024

„Herzlichen Glückwunsch: Sie haben den Job!“ Und der Urlaub?

Du hast deinen Traumjob ergattert und die Freude ist groß – wäre da nicht der bereits geplante Urlaub und die damit verbundenen Stornokosten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wie dir eine Reiseversicherung auch bei einem neuen Job und berufsbedingten Veränderungen helfen kann.

Reiserücktritt bei Jobwechsel

Frisch gestartet in den Job, will man dem neuen Chef nicht gleich in der ersten Woche einen Urlaubsantrag vor die Nase halten. Zumal in der Probezeit oftmals auch kein Anspruch auf freie Tage besteht. Muss der Urlaub storniert werden, fallen meist Stornokosten für Flug, Hotel und Co. an. Je nach Buchungstarif oder Stornozeitraum kann es sogar der komplette Reisebetrag sein.

Im Vorteil ist, wer vorher eine Reiseversicherung mit umfassenden Storno-Gründen abgeschlossen hat. So greift die Reiserücktrittsversicherung nicht nur bei Krankheit oder Unfall vor der Reise. Sie deckt zudem berufsbedingte Veränderungen wie u. a. den Jobwechsel ab.

Tipp: Wenn du bereits für einen Jobwechsel aktiv auf der Suche bist, ist es ratsam dich bei der Urlaubsbuchung für den Fall eines Reiserücktritts bzw. Storno abzusichern. Solltest du deinen Urlaub aufgrund deines neuen Jobs stornieren müssen, erhältst du die Stornokosten mit dem richtigen Versicherungsschutz wieder zurück.

Dein Vorteil: So startest du sorgenfrei in deinen neuen Job und sparst dir dein komplettes Urlaubsbudget auf. Und zwar ganz entspannt für deinen ersten Urlaub nach der Probezeit!

Aufgepasst

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Bis wann kann man eine Stornokostenversicherung abschließen?

Schließt du die Reiserücktrittsversicherung nicht gleich bei der Reisebuchung ab, kannst du dies auch noch im Nachhinein tun. Informiere dich dafür am besten frühzeitig über die Fristen der jeweiligen Anbieter. Der Versicherungsschutz gilt dann erst ab dem Abschlussdatum der Stornokostenversicherung – nicht für die Zeit vorher. 

Urlaubsstorno bei berufsbedingten Veränderungen

Neben den häufigsten Gründen, wie einer unerwarteten Krankheit, einer Impfunverträglichkeit oder einem Unfall, greifen Rücktrittsversicherungen auch bei anderen wichtigten Stornogründen.

Gut zu wissen

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Versicherte berufsbedingte Rücktrittsgründe bei Stornierung der Reise

Bei ERGO Reiserücktrittsversicherung sind u. a. versichert:

  • Arbeitsplatzwechsel zum neuen Arbeitgeber
    (ausgenommen Versetzung innerhalb eines Unternehmens);
  • Jobverlust: betriebsbedingte Kündigung;
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses (umfasst die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von mind. 15 Stunden auf eine Dauer von einem Jahr angelegt);
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind);
  • Der Beginn des Freiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres;
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität (wenn sie unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfindet).

Wichtig: Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die finanziellen Risiken bis zum Reiseantritt – mit der inkludierten Reiseabbruch bei der ERGO Reiseversicherung sogar darüber hinaus.

Sie sichert dich jedoch nicht für alle Stornogründe ab, sondern für die häufigsten wie eine unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder auch die konjunkturbedingte Kurzarbeit. Die Angst zu reisen oder sich anzustecken ist jedoch grundsätzlich nicht versicherbar.

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