Egal, ob eine kurzfristige Wochenendreise oder eine ausgedehnte Weltreise - die Welt der Reiseversicherungen kann verwirrend sein. Unser Glossar hilft mit einem Überblick über die wichtigsten Versicherungsbegriffe aus dem Bereich der Reiseversicherung.
A
Bis wann kann man Reiseversicherungen spätestens abschließen?
Einmalreiseversicherungen:
- Bei Reiseschutz-Produkten ohne Stornokostenversicherung ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.
- Reiseschutz-Produkte mit Stornokostenversicherung sind sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abzuschließen.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage (Mo.- Sa.), möglich. Beispiel: Reisebuchung am Mittwoch, Abschluss der Stornokostenversicherung spätestens am darauf folgenden Samstag. - Besonderheit Incomingversicherungen: Der Abschluss der Incoming-Versicherungen hat vor Reiseantritt, spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland, zu erfolgen.
Jahresreiseversicherungen:
Der Jahres-Reiseschutzvertrag beginnt zum gewählten Datum um 12:00 Uhr mittags. Generell besteht Versicherungsschutz für alle Reisen, die während der Laufzeit des Jahres-Vertrages stattfinden.
Anders in der Jahres-Stornokostenversicherung (als Jahres-Reiserücktrittsversicherung oder im RundumSorglos-Paket):
- Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden.
- Reisen, die vor Beginn der Jahresversicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen.
- Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahresversicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.
Bei allen Jahresversicherungen verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Eine ambulante Behandlung bezeichnet eine medizinische Versorgung außerhalb einer stationären Einrichtung, bei der Patienten nach Abschluss der Behandlung unmittelbar entlassen werden.
- Die Air Doctor-App hilft bei der (Fach-) Arztsuche im Reiseland.
Als Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten gelten:
- Ehe- bzw. Lebenspartner
- Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern
- Enkel, Großeltern
- Geschwister, Schwager, Schwägerinnen
- Onkel, Tanten, Neffen, Nichten
- Cousins, Cousinen
Auch Angehörige können als sog. Risikopersonen einen Versicherungsfall auslösen – z. B. Stornofall vor Reiseantritt oder Reiseabbruch. Mit den Tarifen für ↓ Familien/Paare sind Angehörige auf Reisen zuverlässig abgesichert.
Die ärztliche Bescheinigung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und bescheinigt den Versicherungsfall für eine Kostenerstattung aus der Reiseversicherung - z. B. die Reiseunfähigkeit des Versicherungsnehmers vor Reiseantritt, während der Reise bei Reiseabbruch oder die Behandlungskosten im Ausland.
Sie enthält Angaben zur Diagnose und zum Zeitraum und wird für die Prüfung des Versicherungsfalles benötigt - z. B. Arztbericht bei Unfall, OP-Bericht, Kopie des Mutterpasses bei Schwangerschaft oder ärztliches Attest bei Komplikationen.
- Vorlage für die ärztliche Bescheinigung hier downloaden!
Die Assistance bezeichnet eine schnelle Hilfeleistung von Reiseversicherungen für Reisende, in der Regel die Notrufzentrale oder der Notfallservice. Im Gegensatz zur nachträglichen Kostenerstattung bei Versicherungen steht bei der Assistance die sofortige Rund-um-die-Uhr-Hilfe in Notsituationen weltweit im Vordergrund.
Der Begriff Au-Pair stammt aus dem Französischen und bedeutet „gegen Leistung“. Als Au-pairs werden junge Menschen bezeichnet, die in einer Familie im Ausland wohnen und arbeiten. Im Austausch für Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld helfen sie bei der Kinderbetreuung und/oder im Haushalt, während sie die Sprache und Kultur des Gastlandes kennenlernen. Es gibt auch Austauschprogramme für ältere Au-Pairs (über 50 Jahre), die oft auch als "Granny Au-Pair" bezeichnet werden.
Ein Auslandsaufenthalt bezeichnet den Aufenthalt außerhalb des eigenen Heimatlandes, in dem Sie nicht Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (unabhängig von der Dauer). Häufig meint man jedoch einen längerfristigen Aufenthalt - z. B. bei einem Schüleraustausch, Work & Travel, einem Auslandsstudium oder -praktikum sowie einer zeitlich begrenzten beruflichen Tätigkeit im Ausland.
Eine Auslandskrankenversicherung schützt Reisende im Falle einer Krankheit während eines Auslandsaufenthaltes und kommt für Behandlungskosten und einen Rücktransport auf – etwa nach einem Skiunfall.
Eine Auslandskrankenversicherung ist auf Reisen unabdingbar. Denn: Die Kosten im Ausland, die durch einen Unfall oder eine Krankheit entstehen, sind für Betroffene finanziell nicht kalkulierbar. Allein ein Krankenrücktransport kann schnell in die Zehntausende gehen, wenn die sofortige Rückreise erforderlich wird.
Die ERGO Reiseversicherung bietet hier mit der Auslandskrankenversicherung umfassenden Reiseschutz - egal, ob für Familien, Einzelpersonen oder Gruppen.
B
Bergungskosten umfassen alle notwendigen Ausgaben für Such-, Rettungs-, Bergungs- und Transportaktionen, die entstehen, wenn ein Unfallopfer nach einem Unfall nicht sofort gefunden wird oder aus schwer zugänglichen Gebieten geborgen werden muss.
Die ERGO Reiseversicherung übernimmt Such-, Rettungs- und Bergungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis zu 10.000 Euro.
Bestattungskosten oder Beerdigungskosten umfassen alle Ausgaben für die Beisetzung einer im Ausland verstorbenen versicherten Person, die anstelle einer Überführung ins Heimatland entstehen.
Die ERGO Reiseversicherung übernimmt in der Auslandskrankenversicherung Bestattungskosten von Angehörigen bis maximal zur Höhe der vereinbarten Überführungskosten.
Als Betreuungsperson wird jemand bezeichnet, der eine mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Person des Versicherten betreut.
In der ERGO Reiserücktrittsversicherung wird die Betreuungsperson als Risikoperson betrachtet.
C
Eine Campingversicherung bietet Schutz für Camper und Caravan-Reisende während ihres Aufenthalts mit einem gemieteten Wohnwagen, Wohnmobil oder auf einem gemieteten Campingplatz.
Diese Versicherung sorgt für finanzielle Sicherheit und schützt vor unerwarteten Kosten während des Campingurlaubs.
CDW (Collision Damage Waiver) ist eine Vollkaskoversicherung für Mietwagen oder Camping- und Caravan-Fahrzeuge mit Selbstbeteiligung im Schadenfall.
Über eine spezielle CDW-Selbstbehaltsreduzierung können Reisende den meist sehr hohen Selbstbehalt für Mietwagen oder gemietete Camping- und Caravan-Fahrzeuge reduzieren.
Bei einem Unfall oder Diebstahl des Mietwagens oder Camping-Fahrzeuges übernimmt die zusätzliche CDW-Selbstbehaltsreduzierung die Kosten über den Selbstbehalt hinaus, sodass der Mieter nur den reduzierten Betrag zahlen muss.
D
Die Deckungssumme in der Reiseversicherung, auch als Versicherungssumme bekannt, ist die Summe, die im Schadenfall höchstens abgesichert ist und somit maximal erstattet wird.
Die Deckungs- oder Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer frei nach seinem Reiseverhalten wählen.
Beispiel: Reiserücktritts-Versicherung. Hier sollte die Deckungssumme dem vollen Reisepreis entsprechen.
Eine Deutschland-Reiseversicherung bietet Schutz für Reisende, die sich innerhalb Deutschlands aufhalten. Sie deckt je nach Produktvariante Reisestornos und Reiseabbrüche, den medizinischen Rücktransport innerhalb Deutschlands, die verspätete Anreise oder Gepäckverlust ab.
Eine Dienstreiseversicherung sichert kleine, mittelständische oder große Unternehmen und deren Mitarbeiter ab. Neben Individualreisen stellen Geschäfts- bzw. Dienstreisen einen erheblichen Teil des gesamten Reiseaufkommens.
Auch auf diesen Reisen ist eine Reiseversicherung aus der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers notwendig. Nach §§ 241 Abs. 2 BGB und 618 BGB muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über mögliche Risiken auf einer Geschäftsreise informieren und entstandene Kosten, z. B. aufgrund von Krankheit oder im Falle eines Krankenrücktransports, übernehmen.
Die ERGO Reiseversicherung bietet verschiedene Reiseschutz-Lösungen für Unternehmen an:
- So können Dienst- und Geschäftsreisen von Mitarbeitern mit der Geschäftsreiseversicherung CareBasic, CarePlus oder Individual abgesichert werden.
- Mit der Geschäftsreiseversicherung können zudem ausländische Gäste, die von einem Unternehmen eingeladen werden, ebenfalls umfassend geschützt werden.
Direktversicherer sind Versicherungsgesellschaften, die direkt Verträge mit den Versicherungsnehmern abschließen. Sie werden auch als Erstversicherer bezeichnet.
E
In der Einkommensteuererklärung können Auslandskrankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Eine Einmalreiseversicherung deckt eine spezifische Reise ab und ist nur für den abgeschlossenen Reisezeitraum gültig, abhängig von Versicherer und Tarif.
Im Gegensatz dazu bietet die Jahresreiseversicherung preiswerten Schutz für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres. Bei der ERGO Reiseversicherung sind u. a. auch Wochenend- oder Tagesausflüge ab 50 km vom Wohnort in allen Jahresreiseversicherungen automatisch abgesichert.
Das Einreisedatum ist der Tag, an dem eine Person offiziell in ein Reiseland einreist. Es ist entscheidend für die Berechnung von Aufenthaltsdauern, Visa-Gültigkeit und Einreisebestimmungen. Dieses Datum wird oft in Reisepässen und bei der Einwanderungsbehörde erfasst und überprüft.
Einreisebestimmungen sind gesetzliche Regelungen, die festlegen, welche Anforderungen bei der Einreise in ein Land erfüllt werden müssen. Dazu gehören Visa-Pflichten, Impfungen, Passvorschriften und Zollbestimmungen. Diese Vorschriften sollen die Sicherheit und Ordnung bei der Einreise gewährleisten und variieren je nach Land und Reisezweck.
In den Einreisebestimmungen mancher Länder ist eine Auslandskrankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Teilweise müssen auch bestimmte Versicherer oder Versicherungsgesellschaften ausgewählt werden, die im jeweiligen Reiseland anerkannt sind.
Diese Elementarereignisse zählen als versichertes Ereignis in der Stornokosten-, Abbruchversicherung und Reisegepäckversicherung:
Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch.
Ein Erstversicherer (auch Direktversicherer) ist ein Versicherungsunternehmen, das direkt einen Versicherungsschutz anbietet, indem es Risiko übernimmt und Versicherungsverträge mit Kunden abschließt. Dieser Versicherer ist der erste Ansprechpartner für die Schadenregulierung und bietet den ursprünglichen Versicherungsschutz, bevor möglicherweise eine Rückversicherung eintritt.
Die Europäische Union (EU) ist ein politisches und wirtschaftliches Bündnis, das die Zusammenarbeit in Handel, Recht und Politik fördert. Europa umfasst 27 Mitgliedsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht EU-Bürgern den Zugang zu medizinischer Versorgung in anderen EU-Ländern zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische. Sie deckt notwendige medizinische Behandlungen während vorübergehender Aufenthalte ab, jedoch keine privaten Gesundheitsleistungen oder Rücktransporte. Die Karte ist ein wichtiges Dokument für Reisen innerhalb Europas.
Ein Expatriate (oder kurz Expat) ist eine Person, die vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Land lebt und arbeitet, als ihrem Heimatland. Expatriates ziehen oft aus beruflichen Gründen ins Ausland, zum Beispiel für einen Jobwechsel oder eine internationale Versetzung. Sie können auch aus persönlichen oder akademischen Gründen ins Ausland gehen.
F
Der Familientarif der ERGO Reiseversicherung deckt bis zu 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre ab. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Auch Paare (2 Erwachsene) können gemeinsam zum Familientarif abgesichert werden. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Wichtig zu beachten: Alle versicherten Personen müssen namentlich im Versicherungsschutz aufgeführt werden. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares. Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme.
In der Jahresreiseversicherung gilt zusätzlich: Alleinreisende Kinder sind im Familientarif nur dann versichert, wenn es eigene Kinder sind. Das bedeutet: Enkelkinder oder nicht eigene Kinder, die alleine verreisen, sind im Jahres-Reiseschutz nicht versichert und müssen separat abgesichert werden (z. B. über eine Einmalversicherung).
Eine Familien-Reiseversicherung bietet Schutz für alle Mitglieder einer versicherten Familie, weil gerade in Familiensituationen immer etwas passieren - z. B. eine Erkrankung, Unfall oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person, von Angehörigen oder Betreuungspersonen vor oder während der Reise.
In der Jahresversicherung sind alle Familienmitglieder abgesichert, auch wenn sie getrennt voneinander verreisen.
G
Der Geltungsbereich einer Reiseversicherung umfasst die Länder, in denen der Versicherungsschutz gültig ist. Bei der ERGO Reiseversicherung erstreckt sich z. B. der Geltungsbereich "Europa" auf alle europäischen Länder einschließlich den Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen. Werden mehrere Länder bereist, richtet sich der Geltungsbereich nach dem entferntesten Land.
Geschäfts- und Dienstreisen sind beruflich bedingte Ortsveränderungen außerhalb der regulären Arbeitsstätte. Während „Geschäftsreise“ oft in der freien Wirtschaft und „Dienstreise“ im öffentlichen Dienst verwendet wird, dienen beide dem wirtschaftlichen Zweck wie Besuchen, Verhandlungen oder Weiterbildungen. Arbeitgeber haben Schutz- und Fürsorgepflichten für solche Reisen.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland nur eingeschränkten Schutz, meist innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Für Reisen außerhalb dieser Regionen wird eine private Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen, da sie zusätzliche Kosten für medizinische Behandlungen, Rücktransport und Notfälle abdeckt, die sonst nicht erstattet werden.
Gesundheitsbestimmungen sind Vorschriften oder Anforderungen, die den Gesundheitszustand oder spezifische Maßnahmen betreffen. Sie können für den Eintritt in bestimmte Länder, den Abschluss von Versicherungen oder die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten erforderlich sein. Beispiele sind Impfpflichten, Quarantäneauflagen oder ärztliche Atteste, die zur Erfüllung dieser Bestimmungen notwendig sind.
Eine Gesundheitsprüfung ist eine medizinische Bewertung, die häufig vor dem Abschluss bestimmter Versicherungen erforderlich ist. Sie umfasst die Erfassung von Gesundheitsdaten, oft durch Fragebögen oder ärztliche Untersuchungen, um das individuelle Risiko einzuschätzen und die Versicherungsbedingungen festzulegen.
Eine Gruppenreiseversicherung bietet Schutz für eine Gruppenreise, bei der mindestens 10 Personen (bei Bahnreisen 6 Personen) mit demselben Reiseziel und ggf. einem Reiseleiter unterwegs sind. Solche Versicherungen sind in der Regel günstiger als individuelle Versicherungen für jeden einzelnen Teilnehmer. Die ERGO Reiseversicherung sichert zudem den speziellen Ausfall des Reiseleiters bis zu einem Gesamtreisepreis bis 30.000 Euro extra ab.
- Gruppenreiseversicherung
H
Das Heimatland ist in der Regel das Land, in dem man seinen festen Wohnsitz hat. Oft ist es auch das Land, in dem man geboren wurde und/oder aufgewachsen ist.
I
Empfohlene oder vorgeschriebene Impfungen für bestimmte Reiseländer oder Regionen können bei manchen Personen zu einer Impfunverträglichkeit führen.
Wenn eine Impfunverträglichkeit den Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise erforderlich macht, übernimmt die ERGO Reiseversicherung im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung die Stornierungskosten.
Ein Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - abgekürzt IPID ("Insurance Product Information Document") - ist ein standardisiertes Dokument, das wesentliche Informationen über eine Versicherung übersichtlich darstellt. Es enthält Details zu Leistungen, Ausschlüssen, Kosten und Bedingungen der Police, um Kunden eine fundierte Entscheidung vor Vertragsabschluss zu ermöglichen. Es ist in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des ausgewählten Produkts:
- Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
- Was ist versichert?
- Was ist nicht versichert?
- Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Wo bin ich versichert?
- Welche Verpflichtungen habe ich?
- Wann und wie zahle ich?
- Wann beginnt und endet die Deckung?
- Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Die Incomingversicherung ist eine spezielle Versicherung für ausländische Gäste für den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland oder einem Gastland innerhalb des Schengenraumes. Sie schützt vor unerwarteten Kosten im Notfall und deckt medizinische Kosten, Unfälle und Haftpflichtschäden ab. Besonders wichtig ist sie für Personen, die ein Visum benötigen oder aus Ländern mit eingeschränkter Krankenversicherung kommen.
J
Eine Jahrespolice bezeichnet einen Versicherungsschein, der die Absicherung für einen Zeitraum von einem Jahr für den Versicherungsnehmer und die versicherten Personen dokumentiert. Das Versicherungsjahr beginnt zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt und muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.
Eine Jahresreiseversicherung bietet Versicherungsschutz für alle Reisen, die innerhalb eines Jahres unternommen werden - egal, wohin die Reise geht und wie oft Sie verreisen. Risiken wie Reiserücktritt, Reiseabbruch, Krankheit sowie Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks sichert der RundumSorglos-Jahresschutz etwa umfangreich ab. Eine Jahresreiseversicherung kann von Einzelpersonen, Paaren oder Familien abgeschlossen werden und ist oft kostengünstiger als eine Versicherung für eine einzelne Reise.
K
Das Kennzeichenabkommen zielt darauf ab, den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa zu erleichtern. Es wurde 1991 unterzeichnet und ermöglicht seitdem das Fahren in den Unterzeichnerländern ohne die Grüne Versicherungskarte.
Eine Klassenfahrtenversicherung ist eine spezielle Versicherung für Schülerreisen, die Risiken wie Unfälle, Krankheit, Gepäckverlust, Reiseabbrüche und des Lehrer-Ausfalls abdeckt. Sie schützt Schüler und Begleitpersonen während der gesamten Klassenfahrt und bietet finanzielle Unterstützung bei unvorhergesehenen Ereignissen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Reisenden zu gewährleisten.
Ein Krankenrücktransport, auch Reiserücktransport genannt, bezieht sich auf den Transport eines schwer erkrankten Reisenden aus dem Ausland an seinem Wohnort bzw. in ein nahegelegenes Krankenhaus. Dabei wird allgemein zwischen medizinisch notwendigen Rücktransporten und medizinisch sinnvollen Rücktransporten unterschieden.
Die ERGO Reiseversicherung sichert den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnort des Patienten ab (inkl. Gepäckrückholung). Gesetzliche Versicherungen übernehmen diese Kosten grundsätzlich nicht.
Reiseversicherungen für Einzelreisen enden automatisch mit dem Abschluss der Reise und benötigen keine Kündigung. Im Gegensatz dazu müssen Jahresreiseversicherungen fristgerecht gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden.
L
Eine Langzeit-Reiseversicherung eignet sich für Reisen, die länger als eine gewöhnliche Urlaubsreise dauern - z. B. ausgedehnte Reisen wie Weltreisen, für Auslandsaufenthalte von Schülern, Studenten, Praktikanten und Au-Pairs sowie für beruflich bedingte Aufenthalte.
Mit Abschluss eines Reisevertrages verpflichtet sich der Reiseveranstalter, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Diese Leistungen werden meist von Leistungsträgern wie Hotels, Fluggesellschaften oder Reedereien bereitgestellt. Da der Reisende nur mit dem Veranstalter einen Vertrag hat, ist bei Reisemängeln die Mängelanzeige an den Veranstalter oder dessen Reiseleitung vor Ort zu richten.
Die Begriffe "medizinisch sinnvoll" und "medizinisch notwendig" spielen beim Krankenrücktransport innerhalb der Auslandskrankenversicherung eine wichtige Rolle.
Ein Rücktransport ist medizinisch notwendig, wenn im Reiseland keine geeignete Behandlung verfügbar ist und der Patient vor Ort nicht adäquat behandelt werden, weil beispielsweise eine Operation nicht durchführbar ist. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die behandelnden Ärzte vor Ort.
Medizinisch sinnvoll bedeutet, dass der Patient unter der Voraussetzung, dass er transportfähig ist, nach Hause transport wird. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die Ärzte der Notrufzentrale. In diesem Fall kann der Patient selbst wählen, ob er die Behandlung im Ausland fortsetzen oder seine Genesung in der Nähe seiner Familie fortsetzen möchte.
Die Auslandskrankenversicherung der ERGO Reiseversicherung sichert dabei immer den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab (auch bei Reisen innerhalb Deutschlands).
N
Der Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar. 18 Ärzte, 40 geschulte Assistance-Koordinatoren und ein weltweites Netzwerk aus Krankenhäusern, Rücktransportunternehmen und Korrespondenten sind Ihre Ansprechpartner im Notfall.
O
Obliegenheiten sind Pflichten oder Anforderungen, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Pflicht, bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen oder unverzüglich Schäden zu melden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
P
Eine Pauschalreise ist ein Komplettpaket, das in der Regel Flug, Unterkunft und oft auch Verpflegung sowie weitere Leistungen wie Transfers und Ausflüge umfasst. Der Reisende bucht alles zusammen bei einem Anbieter, der die gesamte Reise organisiert und zu einem Gesamtpreis anbietet.
Die Prämie ist ein alternativer Begriff für den Beitrag, den eine Versicherung vom Versicherungsnehmer einmalig oder regelmäßig erhält, um das versicherte Risiko abzudecken.
Eine Police ist eine alternative Bezeichnung für Versicherungspolice oder Versicherungsschein. Sie enthält Informationen über den Versicherungsschutz, die Versicherungsbedingungen, die Höhe der Versicherungssumme, die Prämienzahlungen sowie die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers.
Q
Quarantänekosten sind die Ausgaben, die für die Unterbringung, Verpflegung und gegebenenfalls medizinische Versorgung entstehen, wenn jemand aufgrund von Quarantänebestimmungen isoliert werden muss. Diese Kosten können bei Reisen anfallen, wenn Reisende in ein Land einreisen, das Quarantänemaßnahmen aufgrund von Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken vorschreibt.
R
Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Sie deckt Ausgaben für nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten, die durch unerwartete Ereignisse wie Krankheit oder Unfall entstehen, und schützt so vor finanziellen Verlusten bei einem vorzeitigen Reiseende.
Als Reiseantritt bzw. Reisebeginn gilt in der Storno- und Reiseabbruchversicherung, wenn Sie Ihre erste gebuchte Reiseleistung in Anspruch nehmen. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Bei einer Flug-Reise: Der Check-in (beim Online-Check-in die Sicherheitskontrolle am Reisetag).
- Bei einer Schiffs-Reise: Das Einchecken.
- Bei einer Bus-Reise: Das Einsteigen in den Bus.
- Bei einer Bahn-Reise: Das Einsteigen in den Zug.
- Bei einer Auto-Reise: Die Übernahme eines Mietwagens oder eines Wohnmobils.
- Bei Anreise mit dem eigenen PKW: Der Antritt der ersten gebuchten Reiseleistung, z. B. Übernahme der gebuchten Ferienwohnung.
Ist eine Transfer-Leistung fester Bestandteil der Gesamtreise? Dann beginnt die Reise mit dem Antritt des Transfers (Einstieg in das Transfer-Verkehrsmittel).
In allen übrigen Reiseversicherungen ist die Reise mit Ihrem Verlassen der Wohnung angetreten.
Eine Reisegepäckversicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während einer Reise. Sie deckt Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von verlorenem oder beschädigtem Gepäck und bietet somit Schutz bei unvorhergesehenen Vorfällen während der Reise.
Die Reisekrankenversicherung, auch Auslandskrankenversicherung genannt, schützt vor den Kosten für medizinische Heilbehandlungen während einer Reise ins Ausland. Sie übernimmt die Ausgaben für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente, die bei Krankheit oder Unfall außerhalb des Heimatlandes anfallen, und leistet aktive Hilfe im Notfall rund um die Uhr! Besonders wichtig ist die Absicherung im Falle eines Krankenrücktransportes nach Hause, den gesetzliche Versicherungen grundsätzlich nicht übernehmen.
Eine Reiseunfallversicherung bietet Schutz bei gesundheitlichen Schäden, die durch Unfälle während Ihrer Reise im Ausland entstehen. Dies umfasst Unfälle, die im Haushalt, im Straßenverkehr oder beim Sport passieren können. Besonders für längere Reisen und Auslandsaufenthalte ist eine Unfallversicherung empfehlenswert.
Eine Reiserücktrittsversicherung bewahrt vor finanziellen Einbußen, wenn eine geplante Reise aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie Krankheit oder Unfall storniert werden muss. Sie deckt die anfallenden Stornokosten, die andernfalls vom Reisenden zu tragen wären. Gerade bei teuren Reisen, für Familien mit Kindern oder Senioren lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung besonders häufig.
Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmen, das komplette Reisen organisiert und anbietet. Dazu gehören die Buchung von Transport, Unterkunft und oft auch Ausflügen. Der Veranstalter erstellt Pauschalreisen und übernimmt die Verantwortung für die Durchführung, inklusive der Betreuung und Unterstützung der Reisenden während der Reise.
Reiseversicherung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Versicherungen, die dazu dienen, eine Reise abzusichern. Dazu zählen beispielsweise die folgenden Versicherungen:
Aktuelle Reisewarnungen können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes einsehen:
Übrigens: Unsere ERV travel & care App alarmiert Sie, wenn an Ihrer Destination eine bedrohliche Situation entsteht. Sie erhalten auf Wunsch Warnhinweise per Push-Nachricht oder SMS.
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person ebenfalls einen Versicherungsfall verursachen können.
- Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten: Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Schwager, Schwägerinnen, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins, Cousinen
- Betreuungspersonen: Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen.
- 4+2-Personen-Regel: Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein!
- Familie, die gemeinsam gebucht hat: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Der RundumSorglos-Schutz bietet umfassenden Schutz in allen Reisebereichen weltweit - z. B. bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Krankheit, Unfall, Gepäckverlust und mehr. In Notsitutionen steht ebenfalls die 24/7-Notfall-Hilfe zur Seite und leistet schnelle Unterstützung bei der Krankenhaus-Suche, dem Krankenrücktransport und vielem mehr. So sind Reisende vor und während der Reise optimal abgesichert.
Diese Rücktrittsgründe stellen ein versichertes Ereignis in der Stornokostenversicherung dar:
- Unerwartete und schwere (psychische) Erkrankung
Unerwartet bedeutet, die (psychische) Erkrankung tritt nach Abschluss der Versicherung bzw. Reisebuchung bei bestehendem Vertrag erstmals auf.
Schwer bedeutet, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann.
- Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt wurde. Wichtig: Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen gelten nicht als ärztliche Behandlung.
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben
- Termin zur Adoption eines minderjährigen Kindes im Rahmen eines Adoptionsverfahrens
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Lockerung von implantierten Gelenken
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten (Voraussetzung: Ihre Anwesenheit ist objektiv erforderlich)
- Betriebsbedingte Kündigung
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten
- Gerichtliche Ladung (Voraussetzung: der Gerichtstermin gehört nicht zu Ihrer berufstypischen Tätigkeit)
- Diebstahl des Reisepasses oder des Personalausweises (Voraussetzung: das Dokument ist für die Reise zwingend erforderlich und kann nicht mehr rechtzeitig beschafft werden)
- Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres
- Termin für Wiederholungsprüfungen an einer Schule bzw. Universität, die unerwartet in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen
- Bei Klassenreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels
- Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod des mitreisenden Hundes bzw. der mitreisenden Katze
Ein Rückversicherer ist ein Versicherungsunternehmen, das Versicherern (Primärversicherern) Versicherungsschutz bietet. Im Wesentlichen übernimmt der Rückversicherer einen Teil des Risikos, das die Primärversicherer eingehen.
S
Ein Schadenfall oder Versicherungsfall tritt ein, wenn das versicherte Risiko eintritt. Dies kann beispielsweise eine unerwartet schwere Erkrankung vor Beginn der Reise bei einer Reiserücktrittsversicherung sein oder der Verlust von Reisegepäck bei einer Reisegepäckversicherung.
Melden Sie Ihren Schaden am besten online. Hier finden Sie die Schadenformulare für alle Versicherungsarten und Informationen über die erforderlichen Unterlagen:
Der Schengen-Raum ist ein Gebiet in Europa, in dem die meisten Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschafft sind. Der Schengen-Raum umfasst fast alle europäischen Länder, die die Vereinbarungen des Schengener Abkommens umgesetzt haben. Diese Vereinbarungen ermöglichen es Personen, sich innerhalb des Raums ohne systematische Grenzkontrollen zu bewegen.
Vollständige Mitglieder: Die meisten EU-Mitgliedsstaaten gehören zum Schengen-Raum, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien.
Nicht-EU-Staaten: Auch einige Nicht-EU-Staaten wie Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein sind Teil des Schengen-Raums.
Ausnahme: Länder wie Irland haben sich entschieden, nicht dem Schengen-Raum beizutreten und führen eigene Grenzkontrollen durch.
Die ERGO Reiseversicherung bietet Schutz für Schiffsreisen und Kreuzfahrten. Die speziellen Risiken wie Krankheitstage in der Kabine über mehrere Tage aufgrund einer (See)-Krankheit oder eines Unfalls oder die Verspätung der Anreise aufgrund eines Unfalls oder Panne können über die Reiserücktrittsversicherung oder den RundumSorglos-Schutz optimal abgesichert werden.
Eine Schülerreiseversicherung bietet speziellen Schutz für Klassenfahrten, Austauschprogramme oder andere schulische Reisen ab mindestens sechs Schüler/-innen bis 25 Jahre und max. zwei Begleitpersonen.
Während der Schwangerschaft kann das Risiko bestehen, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, vorzeitig zurückkehren müssen oder am Reiseziel medizinische Hilfe benötigen. Daher ist es wichtig, dass Sie für solche Fälle gut abgesichert sind und nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Folgende Reiseversicherungen leisten Unterstützung:
- Auslandskrankenversicherung: Sie übernimmt die Kosten für medizinische Hilfe im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft, einschließlich ärztlicher Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen, Entbindung bis zur 36. Schwangerschaftswoche sowie Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Woche. Weitere Details zu den abgedeckten Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter Punkt C. 3.
- Reiserücktrittsversicherung: Diese Versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen oder Krankheit nicht antreten können oder wenn Sie aufgrund einer Schwangerschaft die Reise nicht mehr antreten wollen oder können.
- Reiseabbruchversicherung: Sie deckt die Mehrkosten ab, wenn Sie Ihre Reise früher als geplant abbrechen müssen, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Komplikationen mit dem Baby. Ebenso werden zusätzliche Kosten übernommen, wenn Sie wegen unvorhersehbarer Umstände am Urlaubsort festsitzen.
Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) bezeichnet den Betrag, den der Versicherungsnehmer bei Tarifen mit Selbstbeteiligung im Schadenfall selbst übernehmen muss. Dieser Betrag wird bei jedem Schadenfall vom Gesamtbetrag abgezogen:
- In der Stornokosten-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro pro Person.
- In der Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro pro Person.
- In der Reisekranken-Versicherung: 100 Euro des erstattungsfähigen Schadens.
- In der Reisegepäck-Versicherung: 100 Euro je Versicherungsfall.
Spezielle Risiken abseits der klassischen Pauschalreise erforden eine individuelle Absicherung! Ob Camping-Urlaub, Langzeitaufenthalte, eine Gruppenreise oder Konzertkarten - eine Übersicht unserer Spezialversicherungen finden Sie hier:
Eine stationäre Behandlung bezeichnet eine medizinische Versorgung in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung, bei der Patienten über einen längeren Zeitraum hinweg dort verbleiben.
Unsicher, ob Sie aufgrund einer Erkrankung reisen können? Unsere medizinische Stornoberatung hilft Ihnen weiter und berät Sie, ob Sie Ihre Reise unter den neuen Umständen antreten können. Senden Sie uns dazu einfach Ihre Kontaktdaten mit näheren Angaben per Online-Formular oder rufen Sie an. Alle Kontaktdaten und weitere Informieren finden Sie hier:
Stornokosten bezeichnen die Gebühren, die entstehen, wenn Sie von einer Reise, einer Veranstaltung oder gebuchten Dienstleistung vor Antritt bzw. Beginn zurücktreten. Diese Kosten können je nach Zeitpunkt der Stornierung und den Vertragsbedingungen variieren - und über die Stornokostenversicherung der ERGO Reiseversicherung abgesichert werden, wenn ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt.
Erfahrungsgemäß erfolgen Stornierungen von Reisen in den letzten 14 Tagen vor dem Reiseantritt, wenn die Stornokosten bereits bis zu 60 % betragen.
Die Stornoversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Sie Ihre private oder geschäftliche Reise aufgrund von unerwarteten und notwendigen Gründen wie Krankheit oder Schäden an Ihrem Eigentum stornieren oder abbrechen müssen.
Die Stornokostenversicherung kann über die Reiserücktrittsversicherung oder den RundumSorglos-Schutz im Paket abgeschlossen werden.
T
Tarife (z. B. PHM100) bezeichnen die Preisstrukturen innerhalb der Versicherungsprodukte, die nach verschiedenen Faktoren wie dem Risiko (z. B. Versicherungssumme, Reisedauer, Geltungsbereich oder eingeschlossene Leistungen) oder den Reisenden (z. B. Einzelreisender, Gruppe oder Familie) variieren können.
Den jeweils abgeschlossenen Tarif Ihrer Reiseversicherung finden Sie u. a. auf Ihrer Versicherungspolice.
Mit der Ticketversicherung der ERGO Reiseversicheurng können Sie sorglos Tickets für Musicals, Shows, Events und Sportveranstaltungen im Voraus buchen. Sollte es zu einem unerwarteten und versicherten Ereignis kommen, wird Ihnen der gesamte Ticketpreis erstattet.
U
Überführungskosten bezeichnen die Ausgaben, die im Todesfall für die Überführung der verstorbenen Person an den letzten Wohnort vor Reiseantritt erstattet werden. Alternativ organisieren wir die Bestattung im Ausland und übernehmen die Bestattungskosten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet.
In der Reiserücktrittsversicherung ist die unerwartete, schwere (psychische) Erkrankung versichert.
- Unerwartet bedeutet, die (psychische) Erkrankung tritt nach Abschluss der Versicherung bzw. Reisebuchung bei bestehendem Vertrag erstmals auf.
- Schwer bedeutet, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann.
Vorerkrankungen sind dann versichert, wenn diese in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung bei bestehendem Vertrag nicht ärztlich behandelt wurden. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen.
Eine Reise-Unfallversicherung bietet Schutz bei gesundheitlichen Schäden, die durch Unfälle während Ihrer Reise im Ausland entstehen. Dies umfasst Unfälle, die im Haushalt, im Straßenverkehr oder beim Sport passieren können. Besonders für längere Reisen und Auslandsaufenthalte ist eine Unfallversicherung empfehlenswert.
Umbuchungkosten bezeichnen Gebühren, die Ihr Reiseveranstalter bzw. Vertragspartner für die Änderung einer bereits gebuchten Reiseleistung auf einen anderen Termin oder ein anderes Reiseziel erhebt.
Umbuchungsgebühren sind über die Reiserücktrittsversicherung versichert, wenn Sie sich anstelle einer Stornierung aus versicherten Gründen für eine Umbuchung Ihre Reise entscheiden und werden bis maximal zur Höhe der anfallenden Stornokosten erstattet.
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Beispielsweise kann eine Reiseversicherung von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für die gesamte Familie (ihren Ehemann und ihre Kinder als versicherte Personen) abgeschlossen werden.
Maximal versicherbare Personen sind:
- Im Einzelpersonentarif: Nur die versicherte Person selbst.
- Im Paartarif: Zwei Erwachsene unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Wohnsitz.
- Im Familientarif: Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder sowie bis zu fünf mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Ein versichertes Ereignis ist ein spezifischer Vorfall vor oder während der Reise, das in den Versicherungsbedingungen genau definiert ist und zu einer (finanziellen) Leistung bzw. Entschädigung führt. Versicherte Ereignisse können z. B. sein:
In der Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung:
- Die außerplanmäßiger Beendigung der Reise.
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung bzw. Antritt der Reise nicht behandelt wurde.
- Tod und schwere Unfallverletzung.
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
- Bei versichertem Nichtantritt der Reise leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
In der Auslandskrankenversicherung:
- Krankheit oder Unfall auf der Reise.
- Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland.
- Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarrn Krankenrücktransport.
In der Reisegepäckversicherung:
- Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung von Reisegepäck.
- Verspätet ausgeliefertes Reisegepäck (ab 12 Stunden)
In den Versicherungsbedingungen (VBs) der ERGO Reiseversicherung sind die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten sowohl der ERGO Reiseversicherung als auch des Versicherungsnehmers festgelegt. Sie regeln zudem Beginn, Dauer sowie Beendigung des Versicherungsschutzes und beinhalten eine detaillierte Beschreibung aller versicherten Ereignisse und Leistungen.
Die Versicherungsbedingungen werden mit Vertragsabschluss jedem Versicherungsnehmer ausgehändigt.
Die Versicherungspolice bzw. Versicherungsschein ist das offizielle Dokument, das den Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft bestätigt. Sie enthält alle wesentlichen Vertragsbedingungen wie Versicherungsprodukt, Versicherungssumme, versicherten Personen, Laufzeit der Versicherung sowie Prämienzahlungen. Die Police dient als Nachweis für den Abschluss der Versicherung und die Vereinbarung der Versicherungsbedingungen.
Die Versicherungssumme stellt die Obergrenze der finanziellen Entschädigung, die dem Versicherungsnehmer oder der versicherte Person im Schadenfall zusteht, dar. Die Versicherungssumme wird im Versicherungsvertrag festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und den versicherten Risiken variieren - z. B. muss in der Stornokosten-Versicherung die Versicherungssumme pro versicherter Reise dem vollen Reisepreis (einschließlich Reisevermittlungsentgelte) entsprechen.
Der Versicherungsnehmer ist die Person oder das Unternehmen, das den Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft abschließt. Der Versicherungsnehmer ist verantwortlich für die Zahlung der Versicherungsprämien und hat das Recht, Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Er erhält die Versicherungspolice und ist berechtigt, im Versicherungsfall Leistungen und Entschädigungen gemäß den Versicherungsbedingungen zu beanspruchen. Der Versicherungsnehmer kann, muss aber nicht zwingend, identisch mit der versicherten Person sein.
Vorerkrankungen bzw. bestehende Erkrankungen sind gesundheitliche Beschwerden oder Krankheiten, die vor Abschluss der Reiseversicherung bestanden.
Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist in der Reiserücktrittsversicherung dann versichert, wenn sie unerwartet - d. h. dass in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. Reisebuchung bei bestehendem Vertrag keine Behandlung erfolgte - eintritt. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen (z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung), regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen.
W
Die weltweite Gültigkeit einer Reiseversicherung bedeutet, dass der Versicherungsschutz in nahezu jedem Land der Welt besteht. Unabhängig davon, wohin die Reise geht, sind Versicherte damit gegen die im Vertrag genannten Risiken wie medizinische Notfälle, Reiseabbruch oder -unterbrechung, Verlust von Gepäck und anderen versicherten Ereignissen abgesichert.
Ausnahmen können bestimmte Länder oder Regionen sein, die aufgrund von Sicherheitsrisiken oder politischen Spannungen über eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgeschlossen sind.
Der Wohnsitz ist der Ort, an dem Versicherte ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
Tipp: Der Versicherungsschutz einer Jahres-Reiseversicherung greift bereits auf jeder Reisen ab 50 Kilometer vom Wohnort.
Y
Young Travellers bezeichnet junge Reisende, die im Rahmen von Abenteuer- oder Bildungsreisen im Ausland unterwegs sind und bei längeren Reisen einen speziellen Reiseschutz-Bedarf haben (für Krankheit, Rücktritt oder Haftpflicht). In der Regel sind es Backpacking-Trips, Austauschprogramme, Work-and-Travel-Aufenthalte, Au-Pair-Reisen, Freiwilligendienste oder Sabbaticals.
Z
Wir bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten für den Abschluss von Reiseversicherungen an. Wählen Sie zwischen Bankeinzug / SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung über American Express, Mastercard und VISA oder Online-Zahlung über PayPal.