Geschäftsreiseversicherung
Arbeitgeber unterliegen nach §§ 241 Abs. 2 BGB und 618 BGB einer gesetzlichen Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen. Spezielle Geschäftsreiseversicherungen bieten im Ernstfall ausreichend Schutz, den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften nicht erfüllen können.
Langzeitaufenthalte
Die Reiseversicherung für Langzeitaufenthalte ist speziell auf die Risiken eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts abgestimmt - unsere drei Reiseschutz-Bausteine Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Komfortschutz können je nach Sicherheitsbedürfnis beliebig miteinander kombiniert werden.